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Sperrung der Anglergasse verlängert |
Für die Zeit vom 11.06.2024 bis 14.11.2024, also gut einen Monat länger als ursprünglich geplant, hat die Straßenverkehrsbehörde folgende Genehmigungen erteilt:
Vollsperrung der Fahrbahn in der Anglergasse vor Haus-Nr.24 unter Gewährleistung des Fußgängerverkehrs mit einer Mindestdurchgangsbreite von min. 1,30 m und Haltverbotsstellung.
Der für die Feuerwehr nicht befahrbare Bereich darf eine Länge von 25 m nicht überschreiten. Voraussetzung dafür ist, dass auch außerhalb der Arbeitszeit eine Durchfahrtsbreite von min. 3,50 m im Gefahrenfall besteht.
Einengung des Fußweges zwischen der Anglergasse und Thieles-Privat-Straße. Eine Durchgangsbreite von min. 1,30 m ist jederzeit uneingeschränkt zu gewährleisten.
Aufhebung der Einbahnregelung, im unteren Bereich der Anglergasse mit Stellung dauerhaftem Haltverbot nach VZ 283 StVO.
Die Anlieger der Anglergasse sind schriftlich über die Verkehrsbeschränkungen zu informieren.
Verkehrszeichenplan